Zeichen setzen, Entwicklung fördern, Gutes tun – mit Ihrer Stiftung

Wer stiftet, setzt souverän sein Kapital für gesellschaftliche Belange ein.

Im ersten Schritt Ihrer Stiftungsgründung legen Sie den Stiftungsnamen fest, der auch eine Kombination aus Ihrem Namen und dem Stiftungszweck sein kann.

Muster Stiftungs-Urkunde

Der Stiftungszweck wird in der Stiftungssatzung festgeschrieben.

Auch hier haben Sie Gestaltungsmöglichkeiten, über die wir Sie gerne im Detail informieren. So können Sie zum Beispiel eine Initiative oder eine Einrichtung dauerhaft unterstützen. Oder Sie legen einen Bereich fest, für den Sie stiften wollen – zum Beispiel Kultur, Umwelt oder Jugendhilfe. Dann bleiben Sie bei den jährlichen Stiftungszuwendungen flexibel.

Die Höhe des Stiftungskapitals richtet sich nach Ihren Möglichkeiten.

Das Stiftungskapital lässt sich auch jederzeit von Ihnen selbst, von Freunden und Bekannten oder durch Förderer Ihrer Stiftungsidee durch Zustiftungen aufstocken.

Ihr Engagement zum Gemeinwohl wird steuerlich anerkannt.

Alle Zuwendungen können bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer steuermindernd abgesetzt werden.

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